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Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen und Ihnen droht ein Bußgeld? Sie sind zu schnell gefahren? Zu geringer Abstand? Rotlicht übersehen? Fahrt unter Alkohol oder Drogen?
Dann droht Ihnen ggf. ein hohes Bußgeld plus Verfahrenskosten, Punkte in Flensburg, die Anordnung eines Fahrverbotes von bis zu drei Monaten, teure Führerscheinmaßnahmen und sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis! Sollte der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden, bleibt die Eintragung bis zu 5 Jahre im Verkehrszentralregister eingetragen. In der Folge können auch bei geringen Verstößen die Geldbußen bis zu 100 % erhöht werden oder sogar ein Fahrverbot angeordnet werden. Selbst kleinere Verstöße ohne Fahrverbot können daher auch zukünftig gravierende Folgen haben.
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